Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand des Klinikums.
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die über die laufenden Geschäfte des Vorstandes hinaus gehen.
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Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport |
| Gerhard Wack |
Prof. Dr. Volker Linneweber
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Prof. Dr. Karl Heinz Rahn |
Dr. Franz Folz
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Prof. Dr. Dr. Heinrich Iro
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Frank Klein
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Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören insbesondere die Änderung der Klinikumssatzung, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Klinikumsvorstandes, die Feststellung des Wirtschaftsplanes und Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresergebnisses. Hinzu kommen die Genehmigung struktureller Änderungen von Kliniken, Instituten und sonstigen medizinischen Einrichtungen, die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung klinikeigener Grundstücke oberhalb einer Grenze von 1 Million Euro sowie die Zustimmung zur Aufnahme von Krediten oberhalb dieser Grenze. Der Aufsichtsrat ist für die Entlastung des Klinikumsvorstandes und die Zustimmung zu grundsätzlichen Regelungen über Chefarztverträge zuständig.
Satzung des Universitätsklinikums
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