Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Aufsichtsrat
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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand des Klinikums.

Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die über die laufenden Geschäfte des Vorstandes hinaus gehen.

 


Peter Jacoby Kommissarischer Vorsitzender des Aufsichtsrates
Minister der Finanzen


Monika Bachmann

Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport 


Stephan Toscani
Minister für Inneres und Europaangelegenheiten

 

Gerhard Wack
Staatssekretär im Ministerium
der Finanzen

Prof. Dr. Volker Linneweber
Präsident der Universität des Saarlandes

 

 

Prof. Dr. Karl Heinz Rahn
Externer Sachverständiger
Medizinwissenschaft

 

Dr. Franz Folz
Kaufm. Leiter Bosch-Werk; externer Sachverständiger
Wirtschaft

 

 

Prof. Dr. Dr. Heinrich Iro
Externer Sachverständiger Medizinwissenschaft

 

 

Frank Klein
Krankenpfleger,
Personalratsmitglied,
Beschäftigtenvertreter

 

 

 

 

 

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören insbesondere die Änderung der Klinikumssatzung, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Klinikumsvorstandes, die Feststellung des Wirtschaftsplanes und Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresergebnisses. Hinzu kommen die Genehmigung struktureller Änderungen von Kliniken, Instituten und sonstigen medizinischen Einrichtungen, die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung klinikeigener Grundstücke oberhalb einer Grenze von 1 Million Euro sowie die Zustimmung zur Aufnahme von Krediten oberhalb dieser Grenze. Der Aufsichtsrat ist für die Entlastung des Klinikumsvorstandes und die Zustimmung zu grundsätzlichen Regelungen über Chefarztverträge zuständig.

 

Satzung des Universitätsklinikums
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