Der Betriebsärztliche Dienst betreut alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätskliniken sowie der Universität in Homburg. Er arbeitet fachlich selbständig und weisungsfrei. Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz. Alle im Betriebsärztlichen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt der Beratungsgespräche unterliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.
Aufgabenbereiche:
- Einstellungs- und Abschlussuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Untersuchungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
- Umgebungsuntersuchungen nach Tuberkulosekontakt
- Impfungen
- Maßnahmen nach Schnitt- und Stichverletzungen
- Hautschutz
- Arbeitsplatzbegehungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen für Arbeitssicherheit und dem Personalrat des Universitätsklinikums bzw. der Universität
- Beratungen zu Bildschirmarbeitsplätzen und Untersuchungen nach der Bildschirmarbeitsverordnung
- Individuelle Arbeitsplatzberatungen
- Mutterschutzberatungen
- Sozialmedizinische Beratungen
- Mitwirkung bei der Wiedereingliederung langzeiterkrankter bzw. leistungsgeminderter MitarbeiterInnen
- Suchtprävention
Einzelne Aufgabenbereiche werden nachfolgend in Stichworten erläutert:
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:
Entsprechend den Gefährdungen und Belastungen am jeweiligen Arbeitsplatz (z.B. Infektionsgefahr, Strahlen) sind bestimmte Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen bzw. gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben. Sie dienen zum einen der Feststellung der individuellen Eignung für den beabsichtigten Arbeitsplatz, zum anderen dem frühzeitigen Erkennen von Risikofaktoren und Gesundheitsschäden. Es können so Maßnahmen ergriffen werden um
eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes durch die berufliche Tätigkeit zu verhindern.
Impfungen:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Blut, Blutbestandteilen und anderen menschlichen Körperflüssigkeiten oder Geweben umgehen, sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen. Nach erfolgter Impfung sollte der Impfstatus überprüft werden. Impfungen bzw. Blutentnahmen zur Kontrolle des Immunstatus werden ohne Voranmeldung durchgeführt.
Bei Vorliegen einer beruflichen Gefährdung sind auch Impfungen gegen weitere Infektionskrankheiten möglich.
Arbeitsplatzbeurteilungen/arbeitsmedizinische Beratungen:
Der Betriebsärztliche Dienst berät den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen werden in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Abteilung für Arbeitssicherheit sowie dem Personalrat des Universitätsklinikums bzw. der Universität durchgeführt.
Darüber hinaus bieten wir individuelle arbeitsmedizinische Beratungen zu folgenden Themen an:
- Fragen ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Verwendung von Hilfsmitteln
- Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe usw.)
- Arbeitsplatzbezogene Beratungen zum Hautschutz - bei Hauterkrankungen in Zusammenarbeit mit der Universitäts-Hautklinik und der Berufsgenossenschaft
- Fragen des Jugend- und Mutterschutzes sowie der beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung
- Psychosoziale Fragen mit Vermittlung von Hilfsangeboten geeigneter Institutionen
- Gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz (z.B. durch Gefahrstoffe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen für Arbeitssicherheit.
