Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Datenschutz
Leitung: Barbara Saul
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Zielsetzung der Gesetzgebung

Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Weitergabe und sonstige Verwendung seiner persönlichen Daten

 

Die Gesetze zum Datenschutz tragen dem vom Bundesverfassungsgericht 1983 im sogenannten „Volkszählungsurteil“ herausgestellten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ Rechnung.


Die von den Mitarbeitern bei ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten hierbei zu beachtenden Vorschriften sind im Saarländischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten - SDSG - und im Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - enthalten.

 

Aufgabe des SDSG ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (§ 1 Abs. 1 SDSG). Eingegriffen werden darf in dieses Recht nur auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Gesetzes.

 

Daneben existieren weitere Rechtsvorschriften, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten ebenfalls erlauben bzw. erforderlich machen. Diese Vorschriften sind den Datenschutzgesetzen übergeordnet und deshalb vorrangig zu beachten. Im Krankenhaus sind dies insbesondere die im Saarländischen Krankenhausgesetz - SKHG - enthaltenen Regelungen zum Datenschutz.

 

Neben den genannten Vorschriften für den Datenschutz ist der Behandlungsvertrag die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Gebäude 11

Datenschutzbeauftragte

Barbara Saul

Tel.: 06841/16-23458

Zimmer 8a